Gerichtsnahe Schlichtung beim Versicherungsombudsmann
Die Mitglieder des Versicherungsombudsmann e.V. haben auf ihrer Mitgliederversammlung im November 2013 die Befugnisse der Schlichtungseinrichtung durch eine Änderung der Verfahrensordnung erweitert. Bislang keine Schlichtungstätigkeit während der Anhängigkeit eines Rechtsstreits Bisher sah die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns in § 2 Abs. 3 lit. e vor, dass ein Verfahren vor dem Ombudsmann nicht zulässig ist, solange der … Weiterlesen