Verbandsklage im Bundesrat

Im Bundesrat steht das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) am 29. September 2023 auf der Tagesordnung. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten ist im vierten Quartal 2023 zu rechnen.