Verbraucheralternative zum Zivilprozess

In der Juli-Ausgabe des Anwaltsblatts findet sich auf den Seiten 478 bis 482 ein Beitrag zu den jüngst erlassenen Rechtsakten der AS-Richtlinie und OS-Verordnung der Europäischen Union.

Überblick über die AS-Richtlinie und die OS-Verordnung

Der Beitrag zeichnet zunächst die europäische Gesetzgebungsstrategie im Verbraucherschutzrecht und Verbraucherprozessrecht in den vergangenen zwei Jahrzehnten nach. Er gibt dann einen Überblick über den Inhalt der AS-Richtlinie und der OS-Verordnung wie auch über die Rahmenbedingungen, welche die Union künftig für Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten vorsieht. Dazu gehören auch die Informationspflichten, die der Gesetzgeber künftig für diejenigen Unternehmen vorsehen muss, die grundsätzlich an den AS-Verfahren teilnehmen.

Im Fokus: Rechtsakte der EU aus der Perspektive des Anwalts

Einen besonderen Schwerpunkt legt der Artikel auf die Konsequenzen der AS-Richtlinie und der OS-Verordnung für die anwaltliche Beratung. Für Unternehmer bedeuten die Rechtsakte zunächst, dass diese sich ab Juli 2015 entscheiden müssen, ob sie an den AS-Verfahren teilnehmen wollen. Dafür spricht, dass die Kunden diese Verfahren als besonderen Service wahrnehmen könnten. Allerdings müssen Unternehmer die Kosten für das Verfahren alleine tragen. Für Verbraucher kann die (überwiegende) Kostenfreiheit der Verfahren ein Anreiz dazu sein, die AS-Stellen ohne finanzielles Risiko auszuprobieren. Mittelfristig wäre sogar denkbar, dass Verbraucher die AS-Stellen für kostenlose Testverfahren nutzen, bevor sie darüber nachdenken, die Gerichte anzurufen.

Der Beitrag ist innerhalb der Juli-Ausgabe des Anwaltsblatts 2013 auf den Seiten des Deutschen Anwaltvereins kostenlos abrufbar.