In seiner Sitzung vom 29. Januar 2016 hat der Bundesrat das im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in seiner vom Bundestag am 3. Dezember 2015 verabschiedeten Fassung (html-Version) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren lassen.
Streit um die Universalschlichtungsstellen beigelegt
Noch bis Dezember 2015 hatte sich der Bundesrat gegen die Einrichtung von Universalschlichtungsstellen in der Verantwortung der Länder gewehrt. Nachdem der Bund nun aber gemäß § 43 VSBG die Verantwortung der Länder bis Ende 2019 durch Förderung einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle substituiert, erscheinen die Belastungen für die Länder offenbar zeitlich so weit entfernt, dass sie für die Länderkammer keine entscheidende Rolle mehr spielen. Welche Einrichtung die in § 43 VSBG vorgesehene Förderung des Bundes erhalten wird, erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen (zur Rolle des Online-Schlichters siehe hier). Ebenso ist unklar, welchen Umfang die Projektförderung haben wird (im Bericht des Haushaltsausschusses in BT Drs. 18/6914 ist dieser Posten nicht spezifiziert) und inwieweit eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen ist.
Inkrafttreten des VSBG am 1. April 2016
Nachdem der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, ist damit zu rechnen, dass der Bundespräsident das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Februar 2016 ausfertigt und das Gesetz dann binnen einer Woche im Bundesgesetzblatt verkündet wird. In diesem Fall träte das VSBG zum ganz überwiegenden Teil am 1. April 2016 in Kraft. § 40 Abs. 2 bis 5 und § 42 VSBG gälten bereits ab dem Tag nach der Verkündung. Die in §§ 36, 37 VSBG vorgesehenen Informationspflichten für Händler treten zehn Monate später, vermutlich also am 1. Februar 2017, in Kraft.
Update: Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten am 19. Februar 2016 ausgefertigt. Das VSBG tritt daher wie erwartet zu den o.g. Daten in Kraft.