Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten am 19. Februar 2016 ausgefertigt. Am heutigen 25. Februar 2016 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 9/2016, S. 254 ff.) verkündet. Damit treten § 40 Abs. 2 bis 5 und § 42 VSBG (verschiedene Verordnungsermächtigungen) am 26. Februar 2016 in Kraft. Auch der neue § 309 Nr. 14 BGB tritt bereits am 26. Februar 2016 in Kraft. Im Übrigen tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) am 1. April 2016 in Kraft. Nur die Informationspflichten für Händler nach §§ 36 und 37 VSBG gelten erst ab dem 1. Februar 2017.