Clearing-Stelle für Verbraucherbeschwerden?

In einem aktuellen Beitrag für das Nachrichtenmagazin Spiegel Online berichtet der Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen über die Vorstellung der Jahresstatistik 2014 des Versicherungsombudsmanns (pdf).

Clearing-Stelle im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verankern

Tenhagen berichtet von der jüngsten Geschäftsentwicklung beim Versicherungsombudsmann. Knapp 20.000 Verbraucherbeschwerden seien dort im Jahr 2014 eingegangen – Tendenz steigend. Das erste Quartal 2015 habe sogar nochmals eine Steigerung eingehender Beschwerden um über 50% gegenüber dem Vorjahreszeitraum verbucht. Ein wesentlicher Wermutstropfen aus Sicht des Verbraucherschutzes sei aber der Umstand, dass Verbrauchern häufig unklar sei, welche Schlichtungsstelle für sie zuständig sei. So verlören Verbraucher wertvolle Zeit, die im ungünstigsten Fall zur Verjährung der streitgegenständlichen Forderung führen könne. Deswegen laute der Vorschlag des Versicherungsombudsmanns Professor Dr. Günter Hirsch: Der Gesetzgeber könnte im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) die Einrichtung einer zentralen Clearing-Stelle für Verbraucherbeschwerden vorsehen.

Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherbeschwerden

Eine Clearing-Stelle ist eine Einrichtung, die als zentrale Eingangsinstanz für sämtliche Fälle einer bestimmten Art fungiert und diese Fälle anschließend einem bestimmten Verfahren bzw. einer konkreten Institution zuweist. Die bekannteste Clearing-Stelle im Bereich der alternativen Streitbeilegung ist das in angloamerikanischen Jurisdiktionen teilweise etablierte sog. Multi-Door Courthouse – eine Art Türweiser an der Schwelle zum staatlichen Gericht, der eingehende Streitigkeiten unterschiedlichen Verfahrensformen zuordnet. Sollte sich der deutsche Gesetzgeber tatsächlich zur Einrichtung einer Clearing-Stelle nach dem Vorschlag von Professor Hirsch entscheiden, könnte diese etwa beim Bundesamt für Justiz angesiedelt werden. Notwendig wäre dabei wohl eine enge Abstimmung mit der OS-Plattform der Europäischen Union, die gemäß Art. 5 ff. der ODR-Verordnung auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion einnehmen soll.