Die Europäische Union hat am 21. Mai 2013 die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013, sog. OS-Verordnung) erlassen. Sie wurde am 18. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl L 165/1) veröffentlicht und wird am 8. Juli 2013 in Kraft treten. Auf Grundlage der Verordnung möchte die Union einen europaweiten Online-Wegweiser für die Lösung von Verbraucherkonflikten etablieren.
Einfacher Zugang zu Einigungs- und Schlichtungsstellen durch die OS-Verordnung
Der Zweck der OS-Verordnung ergibt sich aus einer Zusammenschau mit der zeitgleich ergangenen AS-Richtlinie. Die Union geht davon aus, dass selbst bei flächendeckend vorhandenen Gütestellen Verbraucher erst von dieser Möglichkeit der Konfliktlösung erfahren und darauf verwiesen werden müssen, damit sie diese auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Hierzu werden Unternehmern künftig durch die AS-Richtlinie erhebliche Informationspflichten über Streitbeilegungsstellen auferlegt. Vor allem aber soll ein Onlineportal, die sog. OS-Plattform, interessierten Verbrauchern bereits nach der Abfrage weniger Daten zum jeweiligen Streit die für die Konfliktlösung zuständigen AS-Stellen zu benennen.
OS-Plattform soll ab Januar 2016 verfügbar sein
Bei der Umsetzung der Verordnung verfolgt die Union ein ehrgeiziges Ziel: Die OS-Plattform soll spätestens am 9. Januar 2016 und damit zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung verfügbar sein. Die EU selbst muss dafür sorgen, dass die Plattform bis dahin funktionstüchtig ist und in allen Amtssprachen der Union bedient werden kann.
Etablierung eines Online-Fallmanagers
Die Europäische Union sieht darüber hinaus vor, auf der OS-Plattform einen Online-Fallmanager bereit zu halten. Hier spricht die englische Version der Verordnung von einem „case management tool“, in der deutschen Übersetzung ist etwas sperrig von einem elektronischen Fallbearbeitungsinstrument die Rede. Die AS-Stellen sollen diese Web-Anwendung nutzen können, um das Streitbeilegungsverfahren über die OS-Plattform online abzuwickeln. Die genaue Ausgestaltung dieses Angebots lässt die Verordnung offen und behält sie Durchführungsrechtsakten vor. Es ist zu erwarten, dass die Union diesen Fallmanager durch beauftragte Unternehmen entwickeln lässt.