Am heutigen 1. April 2016 ist das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG) in Kraft getreten. Das VSBG schafft ein flächendeckendes System außergerichtlicher Schlichtung für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Verbraucherverträgen im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB. Wichtige Einschränkung: Die in den §§ 36 und 37 VSBG vorgesehenen Informationspflichten für Händler gelten erst ab dem 1. Februar 2017.