Die Europäische Union hat sich in Art. 5 (4) (d) der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) selbst verpflichtet, im Rahmen des Aufbaus eines Online-Streitbeilegungs-Portals (ODR-Plattform) auch ein elektronisches Fallbearbeitungsinstrument bereitzustellen, das es den Parteien und den Schlichtungsstellen ermöglicht, Streitbeilegungsverfahren online über die ODR-Plattform durchzuführen.
Elektronisches Fallbearbeitungsinstrument als EU-Eigenentwicklung
Die EU hat nun eine Anfrage des Verfassers dieses Blogs zum Stand der Entwicklung dieses elektronischen ODR Case Management Tools beantwortet. Die Anfrage zielte auf den gegenwärtigen Planungs- und Entwicklungsstand des Tools sowie darauf, wer dieses Tool entwickelt und inwieweit die Entwicklung in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben wurde. Daraufhin antwortet nun die EU wie folgt: Diese Anfrage sei sehr komplex, deswegen habe sie einen Spezialdienst zur Erarbeitung ihrer Antwort in Anspruch nehmen müssen. Die Europäische Kommission selbst sei im Moment mit ihren eigenen Kräften mit der technischen Entwicklung der ODR-Plattform und auch des elektronischen Fallbearbeitungsinstruments befasst. Eine Gruppe von durch die Mitgliedstaaten benannten Experten unterstütze sie dabei. Entsprechend den Vorgaben der ODR-Verordnung werde die ODR-Plattform am 9. Januar 2016 funktionsfähig zur Verfügung stehen. Spätestens am 9. Januar 2015 werde ein Test der Plattform mit ODR-Experten aus den Mitgliedstaaten und mit Verbraucher- und Unternehmervertretern stattfinden. Dessen Ergebnisse würden dann an das Europäische Parlament und an den Rat übermittelt.