In einem aktuellen Beitrag für das Anwaltsblatt beschreibt der Mainzer Rechtsanwalt und Unternehmer Michael Grupp informationstechnologische Innovationen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt und zeichnet ein Bild von Justiz und Anwaltschaft in der digitalen Zukunft. Grupp verfügt auf diesem Gebiet über erhebliche eigene Erfahrung, ist er doch neben seiner Mitwirkung am Projekt Thesius auch maßgeblich am Mainzer Startup Lexalgo beteiligt.
Digitale Revolution in Justiz und Anwaltschaft
Zunächst zeigt Grupp auf, welche Bedeutung neue Informationstechnologien für die Bereiche der Justiz, der alternativen Streitbeilegung und der Anwaltschaft haben. In der Justiz hat der elektronische Rechtsverkehr bereits begonnen und wird in den nächsten Jahren insbesondere im Bereich der Kommunikation mit der Anwaltschaft ausgeweitet. Bei der alternativen Streitbeilegung gibt es – nicht zuletzt inspiriert durch die AS-Richtlinie und die OS-Verordnung der EU – eine Reihe von jungen Unternehmen, die versuchen, gerade für geringwertige Streitigkeiten eine erschwingliche Alternative zum Zivilprozess zu bieten. Schließlich nutzt die Rechtsanwaltschaft die Innovationen insbesondere im Bereich des Wissensmanagements, um Informationen zur Rechtslage und zu vergleichbaren Fällen zu gewinnen und komplexe Falldaten zu organisieren.
Rechtsdienstleistung als handelbares Produkt
Grupp erläutert dann, wie die Rechtsdienstleistung selbst mehr und mehr zum handelbaren Produkt wird. Der rechtsuchende Bürger der Zukunft sucht nicht mehr unbedingt den klassischen Anwalt in seiner Kanzlei auf, sondern fragt auch ganz andere, neuartige Rechtsdienstleistungsprodukte nach. Dabei begegnet man auch immer wieder dem Versuch, Rechtsberatung zu automatisieren. Dennoch ist laut Grupp nicht zu befürchten, dass der klassische Anwalt in nennenswertem Maße vom Roboter-Anwalt verdrängt wird. Zwar gibt es eine Reihe von Online-Dienstleistern für einfache Rechtsprodukte wie Musterformulare oder simple Verträge (so etwa LegalZoom, RocketLawyer, Janolaw und Smartlaw), diese operieren aber weitgehend unterhalb der Schwelle für eine herkömmliche Rechtsberatung und stellen insofern tendenziell eher eine Ergänzung der klassischen anwaltlichen Beratung dar. Aber auch die klassische Beratung könnte sich Grupp zufolge ein gutes Stück weit in den Online-Bereich verlagern, wenn nämlich Anwälte Informationsplattformen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen nutzen oder auch elektronische Unterstützung bei der Durchsetzung geringwertiger Ansprüche anbieten. Es bleibt also spannend im Bereich „Legal Tech“.