Umsetzung der Informationspflichten aus der ODR-Verordnung
Seit dem 9. Januar 2016 sind in der EU niedergelassene Unternehmer und Marktplätze, die über das Internet Kauf-, Dienst- oder Werkverträge abschließen, nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 ODR-VO verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link auf die neue Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (ODR-Plattform bzw. OS-Plattform) zu setzen. Inwieweit werden diese Informationspflichten bereits … Weiterlesen