VSBG in der anwaltlichen Praxis

Ende Juli 2016 ist im Deutschen AnwaltVerlag ein Kurzkommentar von Gerhard Ring zum VSBG in der anwaltlichen Praxis erschienen.

Strukturierte, gut lesbare Darstellung des VSBG

Ring wählt für seine Darstellung keine klassische Kommentierung, sondern eine strukturierte Erläuterung der wichtigsten Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung. Neben den Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes behandelt Ring auch die VSBInfoV sowie die schlichtungsrelevanten Vorschriften der §§ 204 Abs. 1 Nr. 4 und 309 Nr. 14 BGB. Die Darstellung zitiert und verarbeitet vergleichsweise viele Textstellen aus der Schlichtungsliteratur. Sie wird damit zu einer nicht nur gut lesbaren, sondern auch sehr unterhaltsamen Lektüre. Die verwertete Literatur ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt insbesondere bereits den Ende April 2016 erschienenen Nomos-Kommentar zum VSBG von Borowski/Röthemeyer/Steike.

Besonderheiten bei Schlichtungsverfahren nach UKlaG, EGZPO und EnWG

Die Ausrichtung des Werkes auf die anwaltliche Praxis zeigt sich vor allem in einer Reihe von Praktikerhinweisen. Zudem geht Ring auch speziell auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie auf die insbesondere für die Anwaltspraxis bedeutsamen Schlichtungsverfahren nach § 14 UKlaG, nach § 15a EGZPO und nach § 111b EnWG ein. Für weitere etablierte Schlichtungsstellen werden zumindest die Rechtsgrundlagen ihrer Anerkennung – so etwa § 57 LuftVG und § 214 VVG – kurz erläutert.

VSBG in der anwaltlichen Praxis

Aus Anwaltssicht wäre es wünschenswert gewesen, mehr über die Einbindung der Verbraucherschlichtung in die anwaltliche Beratung zu erfahren. Insbesondere die Bedeutung der Verbraucherschlichtung für den Pflichtenkreis des anwaltlichen Mandatsvertrages erscheint bislang offen. Womöglich können Anwälte die Verbraucherschlichtung nicht nur empfehlen, sondern sind sogar regelmäßig aus dem anwaltlichen Mandatsvertrag heraus dazu verpflichtet. So hat etwa Greger vertreten, ein Anwalt dürfe seinem Mandanten in Verbraucherstreitigkeiten nur ausnahmsweise zur sofortigen Klage raten.

Die besten Chancen mit dem geringsten Risiko bietet zweifellos das VS-Verfahren. Der mit einem Verbraucherstreit befasste Rechtsanwalt wird nicht umhin können, seinem Mandanten dieses Vorgehen zu empfehlen und nur bei einer atypischen Interessenlage zur sofortigen Klage raten. Zeigt sich der beklagte Unternehmer im Prozess vergleichsbereit, kann der Mandant fragen, weshalb es der Klage bedurfte und Ersatz der durch den Prozess entstandenen Aufwendungen fordern.
(Greger, MDR 2016, 365, 368)

Das Buch von Ring zum VSBG in der anwaltlichen Praxis ist beim Deutschen AnwaltVerlag sowie auf Amazon zum Preis von 39 € erhältlich.