Schlichtungspflicht für geringwertige Streitigkeiten ist Geschichte

Seit dem 1. Mai 2013 ist die obligatorische Schlichtung für zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 € in ganz Deutschland abgeschafft. Seit dem Jahr 2000 eröffnet § 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGZPO den Landesgesetzgebern die Möglichkeit, für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis zu einem Wert von 750 … Weiterlesen