In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union (GPR) geht der Konstanzer Professor Michael Stürner auf das Verhältnis zwischen Alternativer Streitbeilegung und staatlichen Gerichten ein. An den von der AS-Richtlinie vorgesehenen Verfahrensmaximen wie Unabhängigkeit, Neutralität und Gehörsrecht sehe man, wie nahe an der Justiz die AS-Verfahren angesiedelt seien. Dennoch blieben Zweifel, inwieweit die AS-Stellen verbraucherfreundlicher als die Gerichte sein könnten. Denn faktisch werde immer der Unternehmer die zuständige AS-Stelle und auch die Verfahrenssprache wählen können. Insoweit sei die von der EU vorgesehene OS-Plattform von begrenztem Wert. Eine große Herausforderung liege schließlich darin, Konsistenz zwischen den Entscheidungen staatlicher Gerichte und denjenigen außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen zu wahren. Wo dies nicht gelinge, drohe eine Verkümmerung der Rechtsanwendung, der Rechtsfortbildung und der Rechtssicherheit. Verbraucherrecht und sonstiges Schuldrecht würden sich dann voneinander entfernen; für Verbraucher träte dann eine Ombudsprudenz an die Stelle der Jurisprudenz.