Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2014 hat Bundesjustizminister Maas angekündigt, noch in diesem Jahr einen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ins Leben rufen zu wollen. Die Rechte der Verbraucher beim Kauf und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen müssten gestärkt werden. Darüber soll künftig ein unabhängiger Expertenrat wachen. Maas will so genannte Marktwächter bei den Verbraucherschutzzentralen auf den Weg bringen, die dann einschreiten sollen, wenn Markmacht zum Nachteil der Verbraucher missbraucht wird.
Einwilligungsvorbehalt für Datennutzung
In seiner Videobotschaft zum Weltverbrauchertag kündigt der Bundesjustizminister auch eine weitere rechtspolitische Maßnahme an: Es soll bald einen Einwilligungsvorbehalt für das Sammeln, Auswerten und Verkaufen von Daten geben. Danach soll es Unternehmen nicht mehr möglich sein, Verbraucher über Allgemeine Geschäftsbedingungen hinterrücks in Verträge hineinzulocken, die ihnen die umfassende Nutzung der Verbraucherdaten erlauben. Das Bundesjustizministerium will zu diesem Thema in Kürze eine Vorlage erarbeiten. Besonderes Augenmerk dürfte dabei auf die Frage zu legen sein, wie sich effektiv verhindern lässt, dass Verbraucher aufgrund von Netzwerkeffekten letztendlich doch eine Einwilligung in die Datennutzung erteilen, die sie später zwar bereuen, aber nicht mehr rückgängig machen können.
Verbraucherschlichtung wohl auch auf der Agenda
Während der Bundesjustizminister die Verbraucherschlichtung in seiner kurzen Botschaft zum Weltverbrauchertag nicht explizit erwähnt, ist doch davon auszugehen, dass sie weiterhin eine hohe Priorität genießt. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht hierzu den Ausbau des Angebots des so genannten Online-Schlichters vor – ohne freilich auf Finanzbedarf und Finanzierung dieses Angebots weiter einzugehen oder die Frage zu erörtern, inwieweit auch andere privatrechtliche organisierte Schlichtungsorganisationen mit ähnlicher Zielsetzung Zugang zu staatlicher Förderung erhalten sollen.