§ 22 VSBG: Verschwiegenheit wem gegenüber?

Verschwiegenheit

Am Rande einer Besprechung einer aktuellen Entscheidung des VG Hannover (Beschluss v. 09. Juni 2016, Az. 1 B 2067/16, Volltext, VuR 2016, 392-393) befasst sich Reinhard Greger mit der Frage, inwieweit eine Verbraucherschlichtungsstelle mit einzelnen Parteien vertraulich kommunizieren darf. § 22 VSBG bezieht sich nur auf das Außenverhältnis zu Dritten Für Verbraucherschlichtungsverfahren regelt § 22 … Weiterlesen