Plädoyer für das Prozessrecht

In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP 2014, 157) kritisieren die Professoren Dr. Herbert Roth und Dr. Burkhardt Hess die Empfehlung des Wissenschaftsrats in den „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“, auf eines der bislang gelehrten Prozessrechte in der Ersten Juristischen Prüfung völlig zu verzichten. Die Prozessrechte seien als Grundlage der Justiztätigkeit unverzichtbar, um dem materiellen Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. Wer die Anwendung des Rechts verstehen wolle, müsse auch über die Verfahren Bescheid wissen, in denen das Recht angewendet wird. Gerade das Zivilverfahrensrecht leiste zudem seit langem einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der Rechtswissenschaften. Statt die Prozessrechte zurückzudrängen, sollten sie insofern Roth und Hess zufolge in ihrer Bedeutung in der Juristenausbildung und in der rechtswissenschaftlichen Forschung vielmehr noch gestärkt werden.