Im Schatten des viel beworbenen Online-Schlichters ist vor kurzem ein ähnliches Schlichtungsangebot eines Berliner Unternehmens online gegangen.
Zweistufiges Verfahren auf online-schlichtung.de
Die Online-Schlichtung des Portals online-schlichtung.de läuft in einem zweistufigen Verfahren ab. In einem ersten Schritt macht das Unternehmen einen Plausibilitätscheck der Forderung und nimmt Kontakt mit der Gegenseite auf. Führt bereits dieser erste Schritt zum Erfolg, fällt eine Kostenpauschale von 35 € an. Andernfalls versucht der Schlichter, eine fernkommunikative Verhandlung des Kunden mit der Gegenseite zu initiieren und vermittelnd zu unterstützen. Erhält der Kunde dann eine Zahlung von der Gegenseite, muss er 20% davon zuzüglich 35 € an den Schlichter zahlen. Ist die Schlichtung auch in der zweiten Stufe erfolglos, so bleibt das Verfahren für den Kunden kostenfrei.
Schlichtungsangebot braucht keine staatliche Unterstützung
Das Angebot von online-schlichtung.de zeigt, dass außergerichtliche Streitbeilegung auch ohne staatliche Unterstützung und Regulierung gut funktionieren kann (siehe dazu auch Risse, SchiedsVZ 2011, 14, 16 ff.). Das Online-Schlichtungs-Portal jedenfalls kommt im Unterschied zum Online-Schlichter ohne staatliche Subvention aus und finanziert sich stattdessen über eine erfolgsabhängige Vergütung. Ohnehin erscheint das Angebot in vielerlei Hinsicht sehr gelungen: Die Kosten für den Verbraucher sind klar benannt, der Verfahrensablauf ist transparent, und das Portal erweckt anders als der Online-Schlichter nicht den Eindruck, eine rechtsorientierte Lösung herbeizuführen. Nebenbei sind die Seiten auch noch sehr ansprechend gestaltet. Das Portal online-schlichtung.de schließt damit eine Lücke für Online-Schlichtung im deutschen Sprachraum. Ähnliche Angebote im internationalen Bereich sind etwa diejenigen von ReclaBox und PeopleClaim.