Verfahrenswahlberatung bei der ARAG

Ein neues Angebot einer Rechtsschutzversicherung zur Verfahrenswahlberatung lässt aufhorchen. Die ARAG Rechtsschutzversicherung bietet seit kurzem eine sog. Konfliktberatung zum Festpreis von 39 EUR an. Was hat es damit auf sich?

Verfahrenswahlberatung als wichtige Vorstufe zur Konfliktlösung

In Rechtsstreitigkeiten gibt es fast immer mehrere valide Handlungsoptionen. Anspruchsinhaber können ihre Forderungen im Mahn- oder Klageverfahren gerichtlich durchsetzen, sie können ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren wählen oder auch von der weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche absehen. Welches Vorgehen sich empfiehlt, hängt nicht nur von der Rechtslage, sondern auch von der Interessenlage der Betroffenen ab. Idealiter entscheiden sie sich für dasjenige Verfahren, das ihre individuellen Interessen am besten verwirklicht. Um diese Wahlentscheidung zu treffen, bedarf es einer Verfahrenswahlberatung im Vorfeld. Anwälte schulden Mandanten diese Art der Beratung als Teil der Rechtsberatung. In der anwaltlichen Praxis ist eine ergebnisoffene Verfahrenswahlberatung allerdings gegenwärtig nicht in ausreichendem Maße anzutreffen. Insofern ist es begrüßenswert, wenn nun eine Rechtsschutzversicherung Pionierarbeit leistet und eine Sensibilität für dieses Thema schafft.

Konzept der ARAG Konfliktberatung

Die ARAG legt die Verfahrenswahlberatung in die Hände ihrer Streitschlichtungsorganisation, der ARAG Service Center GmbH. Diese beschreibt ihr Angebot für eine Konfliktberatung wie folgt:

Bei der Konfliktberatung erfahren Sie, mit welchen Mitteln Sie am besten den Konflikt lösen können. Danach entscheiden Sie selbst, wie es weiter geht.

Die Konfliktberatung ist der Auswahl eines Konfliktlösungsverfahrens vorgeschaltet. Der Kunde soll sich also überlegt entscheiden, ob er ein Schlichtungsverfahren beginnt, sich in eine Telefonmediation begibt oder seine Ansprüche gerichtlich durchsetzt. Das von der ARAG empfohlene schrittweise Vorgehen anstelle einer übereilten Polarisierung des Rechtsstreits könnte auch für die anwaltliche Beratungspraxis Vorbild sein.

Klare Rollenverteilung zwischen Versicherer und Anwaltschaft notwendig

Nachbesserungsbedarf besteht freilich noch bei der konkreten Ausgestaltung der angebotenen Konfliktberatung. Der drängendste Punkt betrifft dabei die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt die Verfahrenswahlberatung leistet. Vieles spricht dafür, dass eine fundierte Verfahrenswahl erst nach einer gründlichen Rechtsberatung erfolgen kann. Erst wenn der Betroffene seine Rechte und etwaige Prozessrisiken kennt, kann er sich für oder gegen die gerichtliche Rechtsdurchsetzung entscheiden. Zudem stellt sich die Frage, ob ausgerechnet eine Untereinheit des Rechtsschutzversicherers die Verfahrenswahlberatung leisten sollte. Denn hier liegt eine Kollision der Interessen des Kunden mit denen des Versicherers offen zutage: Der Kunde sucht das beste, der Versicherer im Zweifel das kostengünstigste Verfahren.