Neue Hinweispflichten ab 1. Februar 2017

Hinweispflichten

Ab dem heutigen 1. Februar 2017 gelten weitreichende neue Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung. Vieles spricht dafür, dass die bisher zurückhaltende Nutzung der Verbraucherstreitbeilegung durch diese Hinweispflichten nun einen erheblichen Schub erfährt. § 36 VSBG: Informationspflichten für Webseite und AGB Nach § 36 VSBG müssen im B2C-Bereich tätige Unternehmer auf ihrer Webseite und in ihren AGB darüber … Weiterlesen