Anschlussfinanzierung für Verbraucherschlichtung

Die österreichische Stabsstelle Schlichtung für Verbrauchergeschäfte nimmt nach einer finanzierungsbedingten Zwangspause ab dem 1. September 2014 wieder Schlichtungsanträge entgegen. Die seit Mai 2013 geleistete Unterstützung des österreichischen Bundesarbeitsministeriums war im Februar 2014 ausgelaufen. Nunmehr kann das Projekt mit Mitteln des Sozialministeriums, der Arbeiterkammer und der Sektion Banken der österreichischen Wirtschaftskammer vorerst fortgeführt werden. Die Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Schlichtungsstelle zeigen, dass es erheblicher öffentlicher Haushaltsmittel bedarf, wenn Konfliktlösungsangebote für Verbraucher auf breiter Grundlage kostenlos angeboten werden sollen.