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Schlichtungspflicht für geringwertige Streitigkeiten ist Geschichte

Seit dem 1. Mai 2013 ist die obligatorische Schlichtung für zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 750 € in ganz Deutschland abgeschafft. Seit dem Jahr 2000 eröffnet § 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGZPO den Landesgesetzgebern die Möglichkeit, für vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche bis Weiterlesen…

Von Martin Fries, vor 10 Jahren1. Mai 2013
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