Anfang August 2016 ist in zweiter, erweiterter Auflage das „Recht der alternativen Konfliktlösung“ von Reinhard Greger, Hannes Unberath und Felix Steffek erschienen.
Zum Stand der alternativen Konfliktlösung in Deutschland
Am Beginn des Werkes steht eine Einleitung, die auf gut 20 Seiten einen lesenswerten Überblick über den Stand der alternativen Konfliktlösung in Deutschland gibt. Die Autoren würdigen das Bemühen des Gesetzgebers, die außergerichtliche Streitbeilegung durch das Mediationsgesetz und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu fördern. Gleichzeitig vermissen sie einen umfassenden Regulierungsansatz, der sämtliche Methoden der Streitbeilegung mit einbezieht. Weiterhin sehen sie einen nach wie vor großen Regelungsbedarf bei den Verfahrenskosten; hier sei die Mediation durch die einseitige Förderung des Gerichtsverfahrens über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ungerechtfertigt im Nachteil. Ungeachtet dessen sei die Anwaltschaft in der Pflicht, Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung mit ihren Mandanten unvoreingenommen auszuloten. Und auch die Institutionen der Juristenausbildung müssten dem Thema zukünftig eine noch weit größere Bedeutung einräumen.
Kommentierung von MediationsG und VSBG
Auf die Einleitung folgt die bereits aus der ersten Auflage bewährte Kommentierung des Mediationsgesetzes. Daran schließt sich nunmehr auf knapp 60 Seiten eine neu von Greger verfasste Kommentierung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) an. Bemerkenswert ist dabei zum einen, dass Greger die Regelung zum zertifizierten Mediator in § 6 Abs. 2 S. 2 VSBG für verfassungswidrig hält. Zum anderen haben die Informationspflichten nach §§ 36 und 37 VSBG eine besonders ausführliche Kommentierung erfahren. Diese Hinweise dürften mit Blick auf das Inkrafttreten der Informationspflichten am 1. Februar 2017 für die anwaltliche Beratung von Unternehmern hilfreich sein.
Kommentierung auch der ODR-Verordnung
Auf die Kommentierung des VSBG folgen die schon aus der ersten Auflage bekannte systematische Darstellung des Rechts der alternativen Konfliktlösung, ein Überblick über Schnittmengen mit dem Gerichtsverfahren sowie eine Darstellung der Berührungspunkte zum internationalen Recht. Neu in der zweiten Auflage ist die von Steffek betreute Kommentierung der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung bzw. OS-Verordnung). Auch hier dürfte insbesondere die Kommentierung zu den Informationspflichten nach Art. 14 ODR-VO von besonderem Interesse für die Praxis sein. Da diese Informationspflichten bereits seit Anfang des Jahres gelten, waren sie immerhin bereits Gegenstand von Gerichtsverfahren.
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