Die Abteilung der Europäischen Kommission für Justiz und Verbraucher hat unlängst erste Einblicke in den neuen ODR Case Manager gewährt, der ab Januar 2016 die Online-Einleitung einer Verbraucherschlichtung ermöglichen soll.
ODR Case Manager in der ODR-Verordnung vorgesehen
Der ODR Case Manager ist nach Art. 5 Abs. 4 lit. d) ODR-Verordnung als integraler Bestandteil der ODR-Plattform der Europäischen Union vorgesehen (in der deutschen Version der Verordnung etwas sperrig als elektronisches Fallbearbeitungsinstrument bezeichnet). Seine Funktionalität erschöpft sich nicht in einem bloßen elektronischen Beschwerdeformular (Art. 5 Abs. 4 lit. a) ODR-Verordnung). Vielmehr soll es den Parteien und der Schlichtungsstelle möglich sein, mit Hilfe des ODR Case Managers das gesamte Streitbeilegungsverfahren online durchzuführen.
ODR Case Manager: Beschwerde wird online eingereicht
Bereits im Sommer 2014 hatte die EU angegeben, den ODR Case Manager als Eigenentwicklung zu planen. Nunmehr lässt sich erkennen, wie das Fallbearbeitungsinstrument konkret aussehen soll (siehe die Darstellung der EU als pdf): In einem ersten Schritt gibt der Beschwerdeführer die Daten des betroffenen Unternehmens ein. Ist das Unternehmen der ODR-Plattform bereits bekannt, werden die Daten automatisch ergänzt. In einem zweiten Schritt kann der Verbraucher seine Beschwerde konkretisieren. Er kann die Eckpunkte des mit dem Unternehmer geschlossenen Vertrages eingeben, das Problem schildern und einen Anspruch formulieren. In einem dritten Schritt gibt der Beschwerdeführer schließlich seine eigenen Daten ein. Die Beteiligung eines Rechtsanwalts ist trotz Art. 8 lit. b) AS-Richtlinie nicht eigens vorgesehen, bevollmächtigte Anwälte können das Beschwerdeformular allerdings für ihre Mandanten ausfüllen.
Schlichterspruch online möglich
Nach einer E-Mail-Bestätigung leitet das Portal die Beschwerde sodann an den Beschwerdegegner weiter. Wenn dieser reagiert, kann er in einer Gegenüberstellung seine eigene Sicht der Dinge ergänzen und anschließend eine Schlichtungsstelle wählen oder darauf verzichten. Die mit dem Fall befasste Schlichtungsstelle findet den so vorbereiteten Fall in ihrem ODR-Plattform-Account vor. Sie kann bei Bedarf noch weitere Informationen anfordern und den Fall ansonsten unmittelbar über die Plattform entscheiden. Wie ein solcher Online-Schlichtungsspruch aussieht und in welcher Form eine Begründung vorgesehen ist, lässt sich nach der gegenwärtigen Darstellung der EU noch nicht ermessen. Auch auf Fragen des Datenschutzes geht die EU in ihrer Darstellung noch nicht ein. Der ODR Case Manager soll gemäß Art. 22 Abs. 2 ODR-VO ab dem 9. Januar 2016 zur Verfügung stehen. Nach den aktuellen Bekundungen der EU ist der tatsächliche Start für den 15. Februar 2016 vorgesehen. Die Plattform wird dann unter der URL http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen sein.